Erklärung zur Barriere-Freiheit
Der Verein für Nah-Erholung will seine Internet-Seite barrierefrei machen.
Das heißt:
Alle Menschen sollen die Internet-Seite gut benutzen können.
Dafür gibt es Regeln.
Die Regeln heißen: Bayerische E-Government-Verordnung.
Die kurze Form ist: BayEGovV.
Der Test
Die Pfennig-Parade hat die Internet-Seite vom Verein für Nah-Erholung getestet.
Die Pfennig-Parade ist eine Stiftung.
Und eine Stiftung ist so etwas wie eine Firma.
Mit dem Test hat die Pfennig-Parade geprüft:
- Ob die Internet-Seite barrierefrei ist.
- Was die Redakteure besser machen können.
Die Pfennig-Parade hat auch die Erklärung zur Barriere-Freiheit geschrieben.
Die Erklärung ist vom 5. Dezember 2023.
Das Test-Ergebnis
Die Internet-Seite vom Verein für Nah-Erholung ist noch nicht ganz barrierefrei.
Folgende Sachen auf der Internet-Seite sind nicht barrierefrei:
Manche Bilder haben keinen guten Alternativ-Text.
Wenn ein Vorlese-Programm den Text vorliest.
Dann weiß man nicht was auf dem Bild zu sehen ist.
In manchen Bildern steht Text.
Der Text hat aber manchmal keine Beschreibung.
Dann kann das Vorlese-Programm den Text nicht vorlesen.
Auf vielen Seiten gibt es verschiedene Über-Schriften.
Manchmal haben Über-Schriften die falsche Größe.
Dann ist der Text vielleicht nicht so gut lesbar.
Auf der Start-Seite sind Meldungen.
Die Meldungen haben Bilder und Texte.
Das Vorlese-Programm weiß nicht: Wofür sind die Bilder und Texte.
Manche PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.
Weil bei den Inhalten etwas nicht stimmt.
Oder weil bei den Einstellungen etwas nicht stimmt.
Ihre Rück-Meldung
Wenn Sie noch andere Fehler gefunden haben.
Oder wenn Sie Informationen nicht finden können.
Weil Teile der Seite noch nicht barrierefrei sind.
Dann können Sie uns eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
webmaster@landratsamt-regensburg.de
Die Adresse vom Verein für Nah-Erholung ist:
Verein für Naherholung im Raum Regensburg e.V.
Altmühlstraße 3
93059 Regensburg
Das Durchsetzungs-Verfahren
Sie können sich auch an die Durchsetzungs-Stelle wenden.
Bei der Durchsetzungs-Stelle können Sie einen Antrag stellen.
Die Durchsetzungs-Stelle prüft dann die Internet-Seite.
Ob der Verein für Nah-Erholung sich an die Anforderungen hält.
Sie können den Antrag online stellen:
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Die Adresse von der Durchsetzungs-Stelle ist:
Landes-Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienst-Leistungs-Zentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungs-Stelle für barrierefreie Informations-Technik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de