Corona-Bestimmungen für Naherholung im Raum Regensburg
01. März 2020: Für die Einrichtungen des Vereins für Naherholung im Raum Regensburg e.V. gelten die gleichen Bestimmungen, wie sie bayernweit für alle öffentlich zugänglichen Freizeiteinrichtungen gelten.
Das heißt, die Regelungen zu den Ausgangsbeschränkungen sind auch hier unmittelbar anzuwenden.
Für alle Einrichtungen des Vereins für Naherholung im Raum Regensburg e.V. (v.a. den Guggenberger See, Sarchinger See und Roither See) sowie den dazugehörigen Parkplätzen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern unbedingt einzuhalten!
Mehr Infos gibt es auf der Website des Landkreises Regenburg...